Unsere AGBs:

1. Auftrag - Zustandekommen eines Auftrages
1.1. Der Auftrag kommt immer erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen
zustande und ist erst mit einer Buchungsbestätigung gültig.
1.2. Das Mitführen von Haustieren ist verboten.
1.3. Der Vertrag kann von beiden Seiten storniert werden. 
Bei Stornierung durch den Auftraggeber wird vom Mietpreis 75% erstattet. Bei 4 Wochen 40%,
bei 48 Std. vor Auftragsdatum keine Rückerstattung. Kaution wird bei jeder Stornierung zu 100% erstattet. 
Wird der Limousinenservice ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Mieter den vereinbarten 
Preis zu zahlen. Bei Stornierung durch mich werden bereits gezahlte Kosten zurückgezahlt. Anspruch auf
Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
1.4. Die Kaution wird je nach Veranstaltung von mir individuell festgelegt. Die Kaution dient zum Schutz vor
Schäden durch grobe Verhaltensfehler. Sie beträgt in der Regel zwischen 50€ und 250€. Verstöße gegen meine
AGB führen zur Einbehaltung der Kaution.
2.Verhalten in der Limousine
2.1. Es gelten während der gesamten Fahrt für alle Fahrgäste die StVO.
2.2. Die Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, 
oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, 
auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist der Chauffeur, als Vertreter von Stiben-Limousinenservice berechtigt, 
diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, 
einschließlich des Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen, berechnet. 
Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen, übermäßigen Verschmutzungen oder stark alkoholisiereten Passagieren.
2.3. Den Fahrgästen ist es verboten während der Fahrt die Türen zu öffnen, Gegenstände aus dem Fenster
zu werfen oder Körperteile herausragen zu lassen.
2.4. Falls sie Geräte oder Teile der Anlage selbst bedienen möchten ist ein vorherige Einweisungpflicht.
2.5. Rauchen in der Limousine ist grundsätzlich verboten.
2.6. Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger Absprache möglich
2.7. Bestückung der Bar kann individuell vorher abgesprochen werden. Die Preise sind von uns vorgeschrieben.
3.Haftung
3.1. Schadenersatz des Kunden gegenüber der Firma sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf
eine groben Fahrlässigkeit, dann ist die Haftung auf den doppelten vereinbarten Leistungspreis beschränkt.
4. Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit
4.1.Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden des 
Stiben-Limousinenservices Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind nur möglich sofern der Betrieb der Verlängerung zustimmt
4.2. Die verabredeten Uhrzeiten sind einzuhalten. Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich sein, hat er trotzdem den vollen Preis zu zahlen.
4.3. Sollte durch eine Verzögerung andere Aufträge nicht wahrgenommen werden können, 
hat der Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe von 45% des Folgeauftrages von Stiben-Limousinenservice zu entrichten.
4.4Zahlungsbedingungen Wenn keine schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde, ist die Zahlung des gesamten Endpreises sofort fällig in bar am Fahrtag vor
Antritt der Fahrt, beim Chauffeur.
5.Sorgfaltspflicht
5.1. Aufgrund der Übergröße des Fahrzeuges hat der Mieter/Chauffeur unwegsame Strecken zu umfahren.Enge Straßen sind zu meiden.
6. Datenschutz
6.1.Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch den Stiben-Limousinenservice angefertigte (oder
vom Kunden bereitgestellte) Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies
nicht wünscht, muss er dies ausdrücklich erklären.
7.Gerichtsstand
7.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wetzlar